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Berufsbildungsgesetz

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Berufsbildungsgesetz Artikel

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).

Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.


Basisdaten
Kurztitel: Berufsbildungsgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BBiG
FNA: 806-21
Verkündungstag: 14. August 1969 (BGBl. I 1969, S. 1112)
Aktuelle Fassung: 1. Januar 2004 (BGBl. I 2003, S. 2954)


Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113 GG (in der Schlussformel des BBiG abgedruckt) notwendig.

Buch-Tipp: Berufsbildungsgesetz (BBIG) und Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) Kompakt, Komplett& Kompetent, das perfekte Nachschlagewerk Dieses Buch überzeugt ebenso für Anfänegr, wie acuh als Nachschlagewerk für etwas fortgeschrittenere HTML-Coder. Ich habe mit diesem Buch HTML gelernt und benutze es heute ab und zu noch als Nachschlagewerk, falls ich einmal etwas vergessen hab.

Inhalt des Berufsbildungsgesetzes

  1. Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1, 2)
  2. Teil: Berufsausbildungsverhältnis (§§ 3-19)
  3. Teil: Ordnung der Berufsbildung (§§ 20-52)
  4. Teil: Ausschüsse für Berufsbildung (§§ 53-59)
  5. Teil: Berufsbildungsforschung (§§ 60-72)
  6. Teil: Besondere Vorschriften für einzelne Wirtschafts- und Berufszweige (§§ 73-97)
  7. Teil: Bußgeldvorschriften (§§ 98, 99)
  8. Teil: Änderung und Außerkrafttreten von Vorschriften (§§ 100-106)
  9. Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 107-113)


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